Entnahme von Schadholz aus Gemeindewäldern

Veröffentlicht am: 12.03.2026

Aufgrund der starken Schneefälle Ende Februar ist es in den Gemeindewäldern zu erheblichen Schneebruchschäden gekommen. Dabei ist eine größere Menge an Schadholz angefallen.

 

Die Gemeinde ermöglicht ihren Bürgerinnen und Bürgern, dieses Schadholz in geordneter Weise für den Eigenbedarf zu nutzen. Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen, sind dabei folgende Bestimmungen einzuhalten:

- Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich vor der Holzentnahme beim Gemeindeamt anzumelden.

- Es darf ausschließlich von der Gemeinde gekennzeichnetes bzw. markiertes Schadholz entnommen werden.

- Die Entnahme erfolgt ausschließlich für den Eigengebrauch.

- Ein Verkauf, eine Weitergabe oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

- Kleinere Äste und Reisig können im Wald verbleiben, sind jedoch locker über den Waldboden zu verteilen, um eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung zu gewährleisten.

 

Die Möglichkeit zur Entnahme von Schadholz besteht bis einschließlich 30. April.

 

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Regelungen als Diebstahl gewertet und entsprechend zur Anzeige gebracht werden.

 

Für nähere Auskünfte sowie zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.