STEUERN UND ABGABEN

alterserweiterter Kindergartenbeitrag und Kinderkrippe

Stand: ab 01.11.2019

Vormittagsbetreuung:
1. Kindergartenkind ................... € 0,- / Monat 
2. Kindergartenkind ................... € 0,- / Monat 

1. Kindergartenkind ohne Hauptwohnsitz im Bgld. .....€ 40,00 / Monat
2. Kindergartenkind ohne Hauptwohnsiitz im Bgld. ....€ 33,00 / Monat

Nachmittagsbetreuung:

1. Schulkind .............................. € 50,00/ Monat
2. Schulkind .............................. € 45,00/ Monat
Kindergartenkinder ...................     € 0,-/ Monat 

Kindergartenkinder ohne HWS im Bgld. € 25,00 / Monat

Nachmittag Tagesgebühr (pro Tag  u. Kind).........€ 4,00/Tag     
 max. bis 5 Tage im Monat, ab 6. Tag normale Nachmittagsgebühr
Mittagessen .............................. €   4,50 / Kind / Mahlzeit im Kindergarten und Schulkind ab 04/2023
                                                  €   4,00 / Kind / Mahlzeit in der Kinderkrippe ab 04/2023

Kanalbenützungsgebühr
Stand: 2023

Grundbeitrag je m2 festgestellter Berechnungsfläche: ...................   €  0,99(exkl.) / € 1,09 (inkl.)
Personenbeitrag für alle im Haushalt lebenden Personen
zum Stichtag  pro Jahr: ........................................................................... € 22,44(exkl.) / € 24,68 (inkl.)
Kanalerschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag
Anschlussbeitrag pro m2 Berechnungsfläche: ..................................  € 8,00 (exkl.) / € 8,80 (inkl.)


Wasserbezugsgebühr
Stand: 2023

Zählergebühr pro Jahr: ...........................................................€ 35,49 (exkl.) / € 39,04 (inkl.)

Wasserbezugsgebühr pro m3 (Mindestabnahme 25 m3): .....       € 1,60 (exkl.) / € 1,76 (inkl.)
Bereitstellung Wasseranschluss (Seilbach): ..........................      € 33,27 (exkl.) / € 36,60 (inkl.)


 

Friedhofsgebühren

Stand: 2023

Gebühr für 10 Jahre

  • Erdgräber und Aschengräber für einfachen Belag ...................... . €    65,00
  • Erdgräber und Aschengräber für mehrfachen Belag ....................  €  100,00
  • Gemauerte Grabstellen (Grüfte) ................................................ € 165,00
  • Familiengräber .........................................................................€ 165,00
  • Aschengrabstelle (Urnensäule) für einfachen Belag ..................       €  65,00
  • Aschengrabstelle (Urnensäule) für mehrfachen Belag ................     € 100,00
  • Kindergräber ............................................................................   33,00
Beisetzungsgebühren:
  • Beisetzungsgebühr in Erdgrab....................................................€ 300,00
  • Beisetzungsgebühr in gemauerten Grabstellen (Grüfte)..............   € 125,00
  • Beisetzungsgebühr einer Urne im Erdgrab.................................. € 100,00
  • Beisetzungsgebühr einer Urne in Urnensäule..............................  €   50,00

Leichenhallengebühren:

  • 1. u d 2. Tag je ....................... € 50,00
  • 3. Tag ................................... € 30,00
  • jeder weitere Tag .....................€ 10,00

Benützung Obduktionsraum:  ......................... tatsächliche Kosten
Bei behördlich angeordneter Obduktion: ..... keine Gebühr

Die Benützungsgebühr für die Aufbahrungshalle wird seit 01.01.2011 lt. Verordnung der Bgld. Landesregierung per Bescheid von der Gemeinde den Hinterbliebenen direkt vorgeschrieben!

Hundeabgabe
Stand: 2023

Es wird für alle Hunde in der Gemeinde Eltendorf folgender Betrag eingehoben:

€ 14,50 / Hund
€   2,00 / Hundemarke (lautend auf Gemeinde Eltendorf)

ACHTUNG!
Seit 01.01.2010 ist eine Chipung des Hundes VERPFLICHTEND!! Trotz des Chips, ist die Hundemarke nach wie vor zu verwenden. Derzeit ersetzt der Chip die Hundemarke noch nicht.


 Lustbarkeitsabgabe

Stand: 2023

Für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spielapparates etc. an öffentlichen Orten, in Gastbetrieben sowie an sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen ist das 200-fache des höchstmöglichen Einsatzes abzuführen.

Dart- und Billardapparat: ................ € 29,05 / Monat u. Apparat


 Ortstaxe

Stand: 2023

Ortstaxe: ...................... € 2,50 / Person / Nacht


Privatrechtlich
Stand: 2023

Müllgebühr (Sperrmüll/Grünschnitt) pro Haus und Jahr: ......€ 22,73 (exkl.) / € 25,00 (inkl.)

 Wasseranschluss: .......................................................................... € 1.833,33 (exkl.) / € 2.016,66 (inkl.)

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