Staatsbürgerschaftsevidenz
GEMEINDE ELTENDORF
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Durch die Nutzung des ZSR kann prinzipiell jedes Standesamt, welches auch die Staatsbürgerschaftsevidenz führt, jedem österreichischen Bürger mit Wohnsitz in Österreich, einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen. Es wird jedoch empfohlen, dass Sie ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bei dem Standesamt ausstellen lassen, wo Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Gebühren:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder vor dem vollendeten 2. Lebensjahr ist bei erstmaliger Ausstellung bundesgebühren- und verwaltungsabgabenfrei.
Ansonsten fallen folgende Gebühren/Abgaben an:
Bundesgebühr: € 42,00 (Antrag und Ausstellung)
Landesverwaltungsabgabe: € 15,00 (Aufnahme einer Niederschrift und Ausstellung )