FRIEDHOFSGEBÜHREN
Gebühren
Grabgebühren (für 10 Jahre):
Erdgräber und Aschengräber für einfachen Belag: 65,00€
Erdgräber und Aschengräber für mehrfachen Belag: 100,00€
Gemauerte Grabstellen (Grüfte): 165,00€
Familiengräber: 165,00€
Aschengrabstelle (Urnensäule) für einfachen Belag: 65,00€
Aschengrabstelle (Urnensäule) für mehrfachen Belag: 100,00€
Kindergräber: 33,00€
Beisetzungsgebühren
Beisetzungsgebühr in Erdgrab: 300,00€
Beisetzungsgebühr in gemauerten Grabstellen (Grüfte): 125,00€
Beisetzungsgebühr einer Urne im Erdgrab: 100,00€
Beisetzungsgebühr einer Urne in Urnensäule: 50,00€
Leichenhallengebühren
1. und 2. Tag je: 50€
3. Tag: 30,00€
jeder weitere Tag: 10,00€
Sonstiges
Für die Benützung des Obduktionsraumes werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.
Bei einer behördlich angeordneten Obduktion fallen keine Gebühren an.
Die Benützungsgebühr für die Aufbahrungshalle wird seit 01.01.2011 lt. Verordnung der Bgld. Landesregierung per Bescheid von der Gemeinde den Hinterbliebenen direkt vorgeschrieben!
Stand der Preise
Die oben gennaten Preise sind stand 01.01.2024