ANMELDUNG IN DER GEMEINDE

Anmeldung in der Gemeinde


Zur Wahrung der Meldepflicht muss ein Meldeformular ausgefüllt werden und vom Meldepflichtigen und vom Unterkunftgeber unterschrieben werden.

Bei Anmeldung eines Wohnsitzes sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • amtl. Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ggf. Heiratsurkunde

Die Abmeldung des alten Wohnsitzes erfolgt automatisch bei der Anmeldung.
Sie brauchen sich nicht extra bei Ihrem vorherigen Wohnsitz im Gemeindeamt abmelden.

Gebühren:
-) bei Anmeldung in der Gemeinde ist die Meldebestätigung gratis

Jede weitere im Nachhinein benötigte Meldebestätigung kostet
-) bei mündlicher Antragstellung € 3,00
-) bei schriftlicher Antragstellung € 17,30


Meldezettel (die Daten sind vollständig auszufüllen):

 


 Strafregisterbescheinigung

Auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis genannt.

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung stellt das jeweilige Hauptwohnsitz-Gemeindeamt aus und ist 3 Monate ab Austellung gültig.

Die Strafregisterbescheinigung kann nur über einen selbst ausgestellt werden.


Mitzubringende Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • zum Nachweis früher geführter Namen (Geburts-, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Adoptionsurkunde)
  • ggf. Nachweis über akad. Grad


Gebühren:

Bundesgebühr ................. € 28,60   (€ 14,30 schriftlicher Antrag, €14,30 Zeugnisgebühr)
Verwaltungsabgabe ..........€ 2,10

Wenn das Dokument lediglich zur Vorlage einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person z.B. Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll:

Bundesgebühr .................... € 14,30    (schriftlicher Antrag, entfällt bei mündlichem Antrag, keine Zeugnisgebühr)
Verwaltungsabgabe ............€ 2,10