LUSTBARKEITSABGABE

LUSTBARKEITSABGABE

Stand: ab 01.01.2024

Für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spielapparates etc. an öffentlichen Orten, in Gastbetrieben sowie an sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen ist das 200-fache des höchstmöglichen Einsatzes abzuführen.

 

Lustbarkeitsabgabe

Dart- und Billardapparat 29,05 EUR / Monat und Apparat