FÖRDERUNGEN DER GEMEINDE


Jugendtaxi-Gutscheine

Folgende Jugendliche können im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Jugendtaxi-Gutscheine erwerben:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
  • Alter von 16. und 20. Jahren
  • Erwerb durch Jugendlichen selber oder dessen Eltern (Erwerb für andere ist nicht möglich)

Es können pro Monat und Jugendlichen 2 Gutscheine im Wert von € 10,00 zum Preis von € 5,00 erworben werden.


Seniorentaxi-Gutscheine

Senioren können während der Amtsstunden 3 Seniorentaxi-Gutscheine
bei Vorlage eines Pensionsausweises im Wert von € 15,00 zum Preis von
€ 7,50 erwerben:

Voraussetzung:

 Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf


Mehrphasenausbildung Führerschein B

Es wird von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz für die Mehrphasenausbildung in der Höhe von € 60,-- einmalig gewährt.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Zahlungsbeleg
  • Zertifikat über die bestandene Mehrphasenausbildung
  • Kontodaten

Geburtenförderung

Die Gemeinde Eltendorf gewährt nach Vollendung des 1. Lebensjahres (bei aufrechter Hauptwohnsitzmeldung) eine Geburtenförderung in der Höhe von € 250,-.

Voraussetzungen:

  • Ein Elternteil muss mindestens 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein (vor Geburt des Kindes).
  • Kind muss bei Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet werden

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Geburtenförderung.

NEU: Seit 2013 gibt es auch für die Eltern u. den neuen Erdenbürger als Willkommensgeschenk einen Wickelrucksack mit vielen nützlichen Utensilien.


Schulförderung ("Taferlklassler")

Von der Gemeinde Eltendorf wird ab Herbst (Beginn des Schuljahres 2025/26) eine Schulförderung für Schüler der 1. Klasse in Form von Gutscheinen in der Höhe von € 70,00 gewährt.

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in der Gemeinde

Jungunternehmerförderung

Von der Gemeinde Eltendorf wird einmalig eine Jungunternehmerförderung in Höhe von € 1.000,- gewährt.

Voraussetzungen:
  • schriftlicher Antrag
  • Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss
  • mindestens € 1.000,-- an Kommunalsteuer müssen an die Gemeinde entrichtet worden sein

Auszahlung:

  • nach Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Jungunternehmerförderung.


Schaffung von Wohnraum

Gefördert wird von der Gemeinde Eltendorf: Wohnhausneubau, Schaffung von Wohnraum (2. Wohneinheit) mit 

€ 1.000,-

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
  • Schriftliches Ansuchen an die Gemeinde
  • Genehmigung eines Wohnbaudarlehens durch das Amt der Bgld. Landesregierung - Schaffung Wohnraum

Künstliche Besamung

Seit 01.03.2007 wird für künstliche Besamungen von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz in der Höhe von € 25,-- / Besamung gewährt.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Besamungsscheine
  • Kontodaten