Jugendtaxi-Gutscheine
Folgende Jugendliche können im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Jugendtaxi-Gutscheine erwerben:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
- Alter von 16. und 20. Jahren
- Erwerb durch Jugendlichen selber oder dessen Eltern (Erwerb für andere ist nicht möglich)
Es können pro Monat und Jugendlichen 2 Gutscheine im Wert von € 10,00 zum Preis von € 5,00 erworben werden.
Seniorentaxi-Gutscheine
Senioren können während der Amtsstunden 3 Seniorentaxi-Gutscheine
bei Vorlage eines Pensionsausweises im Wert von € 15,00 zum Preis von
€ 7,50 erwerben:
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
Mehrphasenausbildung Führerschein B
Es wird von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz für die Mehrphasenausbildung in der Höhe von € 60,-- einmalig gewährt.
Vorzulegende Unterlagen:
- Zahlungsbeleg
- Zertifikat über die bestandene Mehrphasenausbildung
- Kontodaten
Geburtenförderung
Die Gemeinde Eltendorf gewährt nach Vollendung des 1. Lebensjahres (bei aufrechter Hauptwohnsitzmeldung) eine Geburtenförderung in der Höhe von € 250,-.
Voraussetzungen:
- Ein Elternteil muss mindestens 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein (vor Geburt des Kindes).
- Kind muss bei Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet werden
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Geburtenförderung.
NEU: Seit 2013 gibt es auch für die Eltern u. den neuen Erdenbürger als Willkommensgeschenk einen Wickelrucksack mit vielen nützlichen Utensilien.
Schulförderung ("Taferlklassler")
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in der Gemeinde
Jungunternehmerförderung
Voraussetzungen:
- schriftlicher Antrag
- Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss
- mindestens € 1.000,-- an Kommunalsteuer müssen an die Gemeinde entrichtet worden sein
Auszahlung:
- nach Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Jungunternehmerförderung.
Schaffung von Wohnraum
Gefördert wird von der Gemeinde Eltendorf: Wohnhausneubau, Schaffung von Wohnraum (2. Wohneinheit) mit
€ 1.000,-
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
- Schriftliches Ansuchen an die Gemeinde
- Genehmigung eines Wohnbaudarlehens durch das Amt der Bgld. Landesregierung - Schaffung Wohnraum
Künstliche Besamung
Seit 01.03.2007 wird für künstliche Besamungen von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz in der Höhe von € 25,-- / Besamung gewährt.
Vorzulegende Unterlagen:
- Besamungsscheine
- Kontodaten