Jugendtaxi-Gutscheine
Folgende Jugendliche können im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Jugendtaxi-Gutscheine erwerben:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
- Alter von 16. und 20. Jahren
- Erwerb durch Jugendlichen selber oder dessen Eltern (Erwerb für andere ist nicht möglich)
Es können pro Monat und Jugendlichen 2 Gutscheine im Wert von € 10,00 zum Preis von € 5,00 erworben werden.
Seniorentaxi-Gutscheine
Senioren können während der Amtsstunden 3 Seniorentaxi-Gutscheine
bei Vorlage eines Pensionsausweises im Wert von € 15,00 zum Preis von
€ 7,50 erwerben:
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
Mehrphasenausbildung Führerschein B
Es wird von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz für die Mehrphasenausbildung in der Höhe von € 60,-- einmalig gewährt.
Vorzulegende Unterlagen:
- Zahlungsbeleg
- Zertifikat über die bestandene Mehrphasenausbildung
- Kontodaten
Semesterticket
Die Burgenländische Landesregierung gewährt, beginnend mit dem Sommersemester 2008, Studierenden mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt höchstens Euro 76,- bzw. 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte.
Nicht gefördert werden:
- Kosten für die Fahrten zwischen dem Wohnort im Burgenland und dem Studienort selbst
- Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel an einem Studienort außerhalb Österreichs
- Wohnkosten oder Studiengebühren der Studierenden
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Studierenden müssen zum jeweiligen Beginn des Semesters, für das sie eine Förderung begehren, ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Als Stichtag wurde der 1. März (für das Sommersemester) und der 1. Oktober (für das Wintersemster) festgelegt. Eine später erfolgte Änderung des Hauptwohnsitzes hat keinen Einfluss auf die Förderung.
- Die Studierenden haben für das jeweilige Semester durch Vorlage der Inskriptionsbestätigung das Vorliegen eines Studiums nachzuweisen
- Die Studierenden haben den Besitz eines Semestertickets / Monatskarte durch Vorlage des Tickets / Karte und der Quittung / Kassabeleges zu dokumentieren.
- Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 26. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Fördermöglichkeit nach Ablauf jenes Monats, in dem das 26. Lebensjahr vollendet wird.
- Bei Monatskarten können für die Kosten der Monate Juli u. August keine Förderung gewährt werden.
- Bei Antragstellung muss der Studierende seit mindestens 7 Monaten durchgehend einen Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Antragstellung:
- SCHRIFTLICHER ANTRAG (siehe unten)
- Inskriptionsbestätigung
- Ticket / Quittung
- ausschließlich in der Hauptwohnsitzgemeinde
- bei Semestertickets vom 1.3. bis 15.7. (für das Sommersemester) und vom 1.10. bis 15.2. (für das Wintersemester).
- bei Monatskarten in jedem Monat (ausgenommen Juli u. August); bei gesammelter Antragstellung für mehrere Monate können semesterweise Anträge spätestens bis 15.2 (September - Jänner) und bis 15.7. (Feber - Juni) gestellt werden.
- Kontodaten
Nach Gewährung der Förderung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung wird von der Gemeinde Eltendorf derzeit ein Kostenersatz zum Semesterticket im selben Ausmaß wie die Förderung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung gewährt.
Antrag Zuschuss Semesterticket.pdf
Geburtenförderung
Die Gemeinde Eltendorf gewährt nach Vollendung des 1. Lebensjahres (bei aufrechter Hauptwohnsitzmeldung) eine Geburtenförderung in der Höhe von € 250,-.
Voraussetzungen:
- Ein Elternteil muss mindestens 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sein (vor Geburt des Kindes).
- Kind muss bei Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet werden
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Geburtenförderung.
NEU: Seit 2013 gibt es auch für die Eltern u. den neuen Erdenbürger als Willkommensgeschenk einen Wickelrucksack mit vielen nützlichen Utensilien.
Schulförderung ("Taferlklassler")
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in der Gemeinde
Förderung Alternativenergie
mit € 150,00,
sowie die Errichtung einer Photovoltaikanlage (bis 20 kwp)
mit € 300,00
gefördert.
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde
- Nachweis der Errichtung
Jungunternehmerförderung
Voraussetzungen:
- schriftlicher Antrag
- Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss
- mindestens € 1.000,-- an Kommunalsteuer müssen an die Gemeinde entrichtet worden sein
Auszahlung:
- nach Genehmigung durch Gemeinderatsbeschluss
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Jungunternehmerförderung.
Schaffung von Wohnraum
Gefördert wird von der Gemeinde Eltendorf: Wohnhausneubau, Schaffung von Wohnraum (2. Wohneinheit) mit
€ 1.000,-
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eltendorf
- Schriftliches Ansuchen an die Gemeinde
- Genehmigung eines Wohnbaudarlehens durch das Amt der Bgld. Landesregierung - Schaffung Wohnraum
Künstliche Besamung
Seit 01.03.2007 wird für künstliche Besamungen von der Gemeinde Eltendorf ein Kostenersatz in der Höhe von € 25,-- / Besamung gewährt.
Vorzulegende Unterlagen:
- Besamungsscheine
- Kontodaten